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| Aktuelles » Ältere punkten |
Ältere punkten
05.05.2010 - 16:59 von Opel
Ältere punkten - deutsche Basketball-Meisterschaft Ü55 in HagenÄltere punkten! Unter diesem Motto organisiert die ARGE Hagen zusammen mit der BG DEK Fichte Hagen am Wochenende 15. und 16. Mai die sogenannten Bundesbestenspiele (inoffizielle Deutsche Meisterschaft) für Ü55-Jährige im Basketball. Bei diesem Turnier treten 15 Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet gegeneinander an. Der Beginn ist jeweils um 10 Uhr. Gespielt wird in der Otto-Densch-Halle, der Sporthalle der August-Hermann-Francke Schule und der Grundschule Eilpe (alle an der Selbecker Straße). Die ARGE ist mit ihren Mitarbeitern der JobOffensive 50+ und dem ArbeitgeberService bei dem Turnier in der Otto-Densch-Halle vor Ort. Ältere Arbeitssuchende und Arbeitgeber können sich dort in punkto Einstellung von älteren Arbeitnehmern beraten lassen. Denn eines ist klar: Nicht nur im Sport, sondern auch im Job wird mit zunehmendem Alter noch Hochklassiges geleistet! Ältere Arbeitnehmer bringen Werte mit, die jede zukunftsorientierte Branche braucht: Erfahrung, Flexibilität, Zuverlässigkeit und Loyalität.
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| Aktuelles » Kompromiss zu Jobcentern gebilligt |
Kompromiss zu Jobcentern gebilligt
25.03.2010 - 10:48 von Opel
Aufspaltung der Jobcenter verhindert
Mehr als zwei Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen die Hartz-IV-Jobcenter ist der Weg frei für eine Neuordnung. Eine Spitzenrunde aus Vertretern von Union, FDP und SPD vereinbarte in Berlin eine Grundgesetzänderung. Die ursprünglich von der schwarz-gelben Koalition geplante Aufspaltung der Jobcenter in getrennte Aufgaben für Arbeitsagenturen und Kommunen ist damit abgewendet.
Die 6,8 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II werden von der Änderung nicht viel merken: In der Praxis ändert sich wenig. Künftig sollen jedoch bis zu 110 statt derzeit 69 Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Alleinregie mit dem Geld vom Bund übernehmen. Das wäre ein Viertel aller 438 Jobcenter bundesweit.
"Wir werden gemeinsam eine Grundgesetzänderung auf den Weg bringen", sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen nach dem einstündigen Treffen. Die Langzeitarbeitslosen hätten nun Sicherheit: "Auch in Zukunft gibt es die Hilfe aus einer Hand." SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, es sei nicht alltäglich, dass die größte Oppositionsfraktion der Regierung aushelfe.
Schwarz-Gelb braucht die SPD
Es gehe aber um die bestmögliche Betreuung der Hartz-IV-Bezieher, sagte Steinmeier. Dahinter müssten "oberflächliche, parteitaktische Überlegungen" zurückstehen. Die SPD habe zudem erreicht, dass die Sperrung von 900 Millionen Euro für Arbeitsmarktmaßnahmen im Bundeshaushalt aufgehoben und 3200 bisher befristete Stellen in der Arbeitsverwaltung in dauerhafte Jobs umgewandelt würden.
An der Spitzenrunde nahmen auch die Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP, Volker Kauder und Birgit Homburger, sowie die Verhandlungsführer der Bundesländer teil. Zur Änderung der Verfassung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Dafür benötigen Union und FDP die SPD.
Ein erster Anlauf für eine Einigung war vor einem Jahr am Widerstand der Unions-Fraktion im Bundestag gescheitert. Ohne Neuregelung müssten alle Jobcenter 2011 in Zuständigkeiten für Kommunen und Arbeitsagenturen aufgespaltet werden. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Kooperation von Bund und Kommunen verstoße gegen das Grundgesetz.
Verabschiedung vor Sommerpause möglich
In das Grundgesetz soll nun der Artikel 91e neu aufgenommen werden. Darin wird geregelt, dass der Bund und die Kommunen zur Betreuung der Hartz-IV-Bezieher gemeinsame Einrichtungen bilden dürfen. Dies soll bundesweit die Regel sein. Die Zahl der Optionskommunen kann um bis zu 41 auf 110 erhöht werden. Die 23 Kommunen, in denen die Aufgaben derzeit getrennt wahrgenommen werden, müssen sich für eines der Modelle entscheiden.
Ein zusätzliches Bundesgesetz soll weitere Details regeln, wie etwa eine bessere Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern durch eine höhere Zahl von Arbeitsvermittlern.
Die Bundesregierung will bereits kommenden Mittwoch die Eckpunkte der Neuregelung beschließen. Die Gesetzentwürfe sollen das Kabinett am 21. April passieren. Eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat wäre damit noch vor der Sommerpause möglich.
In den Jobcentern werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II bearbeitet sowie Fördermaßnahmen und soziale Hilfen auf den Weg gebracht. Bisher arbeiten Kommunen und Arbeitsagenturen in 346 Jobcentern eng zusammen. 69 Kommunen erhielten bei der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 aber die Option, die Betreuung in Alleinregie zu übernehmen.
sueddeutsche.de/Reuters/dpa/jab vom 24.3.2010
Kompromiss zu Jobcentern gebilligt
Dafür wird abermals das Grundgesetz geändert
VON ANDREA DERNBACH
Berlin - Für die Neuorganisation der Jobcenter soll das Grundgesetz geändert werden. Eine Spitzenrunde mit Politikern von Union, SPD und FDP schloss sich am Mittwochabend der am Wochenende auf Arbeitsgruppenebene beschlossenen Lösung an. Da das Grundgesetz nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann, braucht die schwarz-gelbe Koalition die SPD. Zur Runde im Arbeitsministerium gehörten Ressortchefin Ursula von der Leyen, die Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und Stanislaw Tillich (CDU) sowie die Spitzen der drei Koalitionsfraktionen.
Leyen sagte nach dem Treffen: „Ich finde es ganz außergewöhnlich, dass es gelungen ist, hier über Parteigrenzen hinweg die Größe der Stunde zu erfassen.“ SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, seine Partei habe mit dem Kompromiss auch erreicht, dass 900 Millionen Euro gesperrter Arbeitsmarkt- Fördermittel wieder freigegeben würden.
Nach dem Kompromiss können die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen künftig bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen in gemeinsamen Jobcentern kooperieren. Damit können Hartz-IV-Empfänger von einer Behörde betreut werden, wie es in der rot-grünen Arbeitsmarktreform vorgesehen war. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwar 2009 diese Mischverwaltung als verfassungswidrig eingestuft, deshalb wird nun die Verfassung geändert. Allerdings darf ein Teil der Kommunen die Aufgabe allein wahrnehmen – wie bisher schon. Derzeit sind es 69 Kommunen, die sich nicht am Kooperationsmodell beteiligen, künftig dürfen es 110 sein.
Die nicht beteiligten Oppositionsparteien reagierten unterschiedlich. Die Grünen begrüßten den Kompromiss, der auf ihrer Linie liegt, aber ihnen nicht weit genug geht. Die Partei hätte mehr Optionskommunen erlaubt. Die Grünen-Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik, Brigitte Pothmer, sagte, nun müsse Schwarz-Gelb beweisen, dass die Stärkung der kommunalen Seite mehr als ein Lippenbekenntnis sei. Dagegen lehnt die Linksfraktion den Kompromiss ab. Deren arbeitsmarktpolitische Sprecherin Sabine Zimmermann kritisierte, dass die Lage der Erwerbslosen nicht verbessert, aber die bundesweite Arbeitsvermittlung geschwächt werde. afk
Tagesspiegel vom 25.03.2010
Politische Spitzenrunde einigt sich auf Jobcenter-Reform
Unter Leitung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat sich am Mittwochabend im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine parteiübergreifende Spitzengruppe auf eine umfassende Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende verständigt. Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts auch künftig aus einer Hand gewährleistet sein. Ziel der verfassungsrechtlich abgesicherten Lösung ist eine dauerhafte und stabile Organisationsstruktur. Verbesserte und leistungsfähigere Jobcenter bündeln die Kompetenzen und Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen.
Kommunen, die Aufgaben vollständig und eigenverantwortlich wahrnehmen wollen, können nach einheitlichen Eignungskriterien als alleiniger Aufgabenträger zugelassen werden. Dabei gilt das Regel- (Zusammenwirken von BA und Kommune) Ausnahme- (alleinige Verantwortung der Kommune) Prinzip. Die Grundgesetzänderung soll bereits am 31.03.2010 im Kabinett beschlossen werden, verbunden mit dem Auftrag für die Kabinettssitzung am 21.04.2010 einen Referententwurf für die weiteren einfachgesetzlichen Regelungen vorzulegen.
Grundgesetzänderung
Getrennte Aufgabenwahrnehmung wird es in Zukunft nicht mehr geben. Eine Verfassungsänderung soll ebenso die Mischverwaltung im Regelmodell wie auch die Zulassung einer begrenzten Zahl von Gemeinden und Gemeindeverbände für das Optionsmodell ermöglichen. Darüber hinaus sollen im Grundgesetz die Finanzbeziehungen auf der Grundlage der bisherigen Kostenträgerschaft abgesichert werden. Das Ergebnis der Verhandlungen sieht vor, dass die vom Haushaltsausschuss des Bundestages mit einer Sperre belegten 900 Millionen Euro im Eingliederungs-und Verwaltungskostenbudget für 2010 nach Vorlage eines Handlungskonzepts des BMAS schnellstmöglich entsperrt werden.
Mehr Optionskommunen
Die existierenden 69 Optionsmodelle werden entfristet. Dabei finden auch Gebietsreformen Berücksichtigung. Neu hinzukommen können maximal 41 Kommunen (Regel-Ausnahme-Prinzip: maximal 25% der existierenden Aufgabenträger). Für die Zulassung gibt es klare Antragsvoraussetzungen (z.B. einheitliches Datenregime, Übernahme von BA-Personal, IT-Schnittstelle zur BA , etc.) und Eignungskriterien (z.B., qualifiziertes und ausreichendes Personal, Erfahrung in der Arbeitsvermittlung und geeignete Konzepte für die Aufgabenwahrnehmung, Aufbau eines internen Controllingsystems etc.). Die erste Welle der Zulassungen soll zum 31.12.2010 abgeschlossen sein. Die Umsetzungsfrist läuft dann bis zum 31.12.2011. Frei gebliebene Plätze können in einem zweiten Zulassungsverfahren im Jahre 2015 besetzt werden. Die zweite Antragsfrist läuft dann vom 30.06.2015 bis zum 31.12.2015, die Umsetzungsfrist dann bis zum 01.01.2017.
Steuerung nach Zielvereinbarungen
Neu ist ein System der offenen Steuerung nach Zielen, das auf einer einheitlichen Datenerhebung basiert. Die Aufsicht über die Kommunen liegt bei den Ländern. Der Bund übt die Rechtsaufsicht über die Länder aus. Es wird ein integriertes und kooperatives Steuerungssystem aufgebaut. Dazu werden Zielvereinbarungen (z.B. Reduktion der Zahl der Langezeitarbeitslosen, Integrationsquote, Alleinerziehende ohne Arbeit, etc.) zwischen Bund und Ländern und dann heruntergebrochen zwischen Ländern und Optionskommunen getroffen. Die Optionskommunen müssen sich genauso wie die Jobcenter einem einheitlichen Datenregime unterwerfen, das vollständige zeitnahe Transparenz und damit auch jederzeitige politische und öffentliche Kontrolle gewährleistet.
Die Finanzkontrolle bleibt beim Bund. Das Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes wird festgeschrieben (rechtmäßige Verwendung der abgerufenen Bundesmittel).
Bessere interne Strukturen, enge Abstimmung mit den föderalen Ebenen
Die geplanten Gesetzesänderungen ermöglichen den Jobcentern ein eigenständiges Arbeiten in klaren Strukturen und mit transparenten, schnellen Entscheidungsprozessen. Ein Personalschlüssel steht für eine bundesweit gute Beteuung der Langzeitarbeitslosen. Im Regelfall gilt für junge Hilfebedürftige unter 25 Jahre ein Betreungsschlüssel von 1:75, für ältere Betroffene ein Schlüssel von 1:150. Für personelle Stabilität sorgt eine gesetzliche Zuweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren. Um die Arbeit der Jobcenter vor Ort bestmöglich zu begleiten und gegebenenfalls Konflikte zu schlichten, wird ein transparentes, integriertes und auf Kooperation basierendes Steuerungssystem mit allen wichtigen Beteiligten eingerichtet. Bund und Länder nehmen die Aufsicht über die jeweiligen Stränge BA und Kommunen wahr. Die Aufsicht über die Trägerversammlung liegt beim Bund im Einvernehmen mit den Ländern.
Der Spitzengruppe, die am Mittwochabend die Einigung zur Jobcenterreform im Bundesministerium für Arbeit und Soziales verhandelt hat, gehören an: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, die Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und Kurt Beck sowie Volker Kauder (MdB, Vorsitzender CDU/CSU-Fraktion), Fank-Walter Steinmeier (MdB, Vorsitzender SPD-Fraktion), Birgit Homburger (MdB, Vorsitzende FDP-Fraktion), Hans-Peter Friedrich (Stv. Vorsitzender CDU/CSU-Fraktion).
Pressemitteilung des BMAS vom 24.3.2010
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| Aktuelles » Kinderkleidung |
Kinderkleidung
25.03.2010 - 10:43 von Opel
Hagen, den 25. März 2010
Keine einmaligen Leistungen für Mehrbedarfe wegen Kinderkleidung im WachstumsalterDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass ARGE-Kunden keinen Anspruch auf einmaligen Leistungen für den Mehrbedarf wegen Kinderkleidung im Wachstumsalter haben. Der wachstumsbezogene besondere Aufwand ist als kindspezifischer, regelmäßiger Bedarf mit der Regelleistung abzudecken und stellt somit auch keine besondere Härte dar. (B 14 AS 81/08 R vom 23. März 2010). Entsprechende Anträge müssen von der ARGE abgelehnt werden.
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| Aktuelles » Härtefallregelung |
Härtefallregelung
24.03.2010 - 11:15 von Opel
HärtefallregelungHagen, den 24. März 2010 Die ARGE Hagen verzeichnet vermehrt Anträge auf Gewährung von Sonderbedarfen im Rahmen der sogenannten „Härtefallregelung“. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 09.02.2010 u.a. entschieden, dass auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, zu decken sind.
„Die meisten Anträge müssen abgelehnt werden, weil die beantragten Leistungen nicht von der Härtefallregelung erfasst werden“, erklärt Susanne Küper, Bereichsleiterin Leistungsgewährung der ARGE Hagen.
Insbesondere Bedarfe wie die Praxisgebühr, Schulmaterialien und Schulverpflegung, Bekleidung/ Schuhe in Unter- und Übergrößen, Mehrbedarf für Kinderkleidung im Wachstumsalter, Reisekosten für Verwandtenbesuche, Urlaubsreisen und Schülerfahrkarten fallen nicht unter die „Härtefallregelung“.
Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arznei-/ Heilmittel bei chronischen Erkrankungen, Putz-/ Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer und Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei Scheidungskindern (Reise- und eventuell Übernachtungskosten) können jedoch nach Prüfung des Einzelfalles über die „Härtefallregelung“ abgewickelt werden.
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| Aktuelles » neue Regelsätze im SGB II |
neue Regelsätze im SGB II
10.07.2009 - 13:21 von Opel
Seit dem 01.07.2009 gelten neue Regelsätze im SGB II
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| Aktuelles » neue Maßnahme - Freude schenken |
neue Maßnahme - Freude schenken
29.09.2008 - 16:30 von Opel
Freude schenken und schwerbehinderten Menschen eine Perspektive bietenSpielsachen für einen guten Zweck
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