Arbeitgeberservice - Förderleistungen

Arbeitgeberservice – Förderleistungen

Eingliederungszuschuss (EGZ) - Menschen, die schon längere Zeit nicht mehr in das allgemeine Arbeitsleben integriert sind, sind oft schwer zu vermitteln. Aus diesem Grund können potenzielle Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Dieser Eingliederungszuschuss (EGZ) orientiert sich in Förderhöhe und Förderdauer an der jeweiligen Person und dem zu besetzenden Arbeitsplatz.

Auf jeden Fall gilt: Der Zuschuss kann bis zu 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes betragen und wird bis zu 12 Monaten gezahlt. Grundsätzlich werden nur unbefristete versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Befristete Beschäftigungsverhältnisse können bis zur Hälfte ihrer Laufzeit gefördert werden, wenn sie mindestens 12 Monate umfassen. Die Zuschüsse werden monatlich, nachträglich in gleich bleibenden Teilbeträgen gezahlt. Es ist eine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und vor Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages erforderlich.

Trainingsmaßnahmen

Bei Bewerbern deren Eignung vorab nicht abschließend eingeschätzt werden kann ist es möglich eine so genannte Trainingsmaßnahme der Einstellung voran zu stellen. Um die Eignung für eine bestimmte berufliche Tätigkeit oder eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung festzustellen kann die Dauer dieser Trainingsmaßnahme bis zu 4 Wochen betragen. Für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die die Chancen auf eine Vermittlung in Arbeit erheblich verbessern kann die Dauer bis zu 8 Wochen festgelegt werden. Wenn die Maßnahme auf Vorschlag oder mit Einwilligung der ARGE-Hagen erfolgt kann das Arbeitslosengeld 2 während der Dauer weitergezahlt werden. Daneben können die Maßnahmekosten (z.B. Arbeitskleidung, Fahrtkosten) übernommen werden.

Weitere Förderleistungen:

          •   Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

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