| Träger - Maßnahmetypen |
Maßnahmetypen Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Job)
Definition: Bei den so genannten „1 Euro- Jobs“ handelt es sich um zumutbare nicht versicherungspflichtige Beschäftigungen. Maßnahmeträger können diese Zusatzjobs schaffen, sofern ein öffentliches Interesse besteht und sie zusätzlich sind.
Zielsetzung: Mit diesem Instrument kann die Arbeitsmotivation, Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und praktische Arbeitsfähigkeiten geprüft werden. Arbeitsmarktferne Kunden können die Schlüsselqualifikationen trainieren und neue erwerben. Vermittlungshemmnisse können abgebaut werden.
Fördervoraussetzungen: Ein Teilnehmer kann individuell bis zu 6 Monate an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen. Auf Antrag und mit entsprechender Begründung eines Trägers kann die Teilnahme nochmals um bis zu 3 Monate verlängern werden (maximale Förderdauer 9 Monate).
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Definition: Bei dieser Variante der Arbeitsgelegenheit wird zwischen dem Teilnehmer und dem Träger ein Arbeitsvertrag geschlossen. Je nach Qualifikation und Familienstand wird ein entsprechender Stundenlohn gezahlt.
Zielsetzung: Diese AGH sind auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Sie umfassen daher verstärkt Qualifikationen und Praktika in wirtschaftlichen Betrieben.
Fördervoraussetzungen: Der Arbeitsvertrag wird auf 9 Monate befristet geschlossen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zwischen 38,5 und 40 Stunden. Die Teilnehmer werden entweder vom Arbeitsvermittler oder Fallmanager dem Träger zugewiesen oder der Träger kann einen Teilnehmer dem Zuständigen vorschlagen. Eine vorherige Absolvierung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ist empfehlenswert, um die Schlüsselqualifikationen der jeweiligen Teilnehmer prüfen zu können, da es sich bei der Zielgruppe dieser AGH um die arbeitsmarktnahen Kunden handelt.
Maßnahmen auf Grundlage der „Sonstigen weiteren Leistungen“ (SWL)
Definition: Diese Angebote definieren sich als individuelle Maßnahmen, die auf die Besonderheit des Einzelfalles ausgerichtet sind und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Inhaltlich werden sie weder durch das Regelinstrumentarium noch durch eine der in Abs. 2 S. 2 Nr. 1 bis 6 SGB II genannten Leistungen abgedeckt. Der ARGE steht hiermit ein Instrument zur Verfügung, das mit dem des § 10 SGB III zur vergleichen ist. Die aktive Arbeitsförderung wird durch die Nutzungsmöglichkeit freier Leistungen sinnvoll erweitert.
Zielsetzung: Diese individuell und passgenau planbaren Maßnahmen dienen der direkten Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Fördervoraussetzungen: Als Basis für die Einzelfallentscheidung dienen die entsprechenden ermessenslenkenden Weisungen, die einen Beispielkatalog von Maßnahmetypen enthalten. Es ist in jedem Fall eine individuelle Absprache der Beteiligten mit dem jeweils zuständigen Ansprechpartner notwendig.
Gruppentrainingsmaßnahmen (GTM)
Geplante Gruppentrainingsmaßnahmen werden laufend über das Regionale Einkaufzentrum der BA ausgeschrieben. Interessierte Träger können unter Nutzung des untenstehenden Links nach aktuellen Ausschreibungen suchen und sich entsprechend bewerben. Für weitere Fragen stehen auch die zuständigen Ansprechpartner der ARGE zur Verfügung.
Hier geht’s weiter zur Suchfunktion für öffentliche Ausschreibungen...
Anschrift des REZ:
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regionales Einkaufszentrum Nordrhein-Westfalen
Josef-Gockeln-Straße 7
40474 Düsseldorf
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