Service - FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen...

In diesem Bereich finden Interessierte die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in der täglichen Arbeit der ARGE-Hagen. Die Antworten sind, soweit möglich, den verschiedenen Kategorien zugeordnet und werden regelmäßig aktualisiert. Für weitergehende Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager auf. Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Hagen ist für Sie da.´


Allgemeine Fragen

          Klicken Sie bitte hier...   Muss ich jede Arbeit annehmen?
          Klicken Sie bitte hier...   Was bedeutet die Mitwirkungspflicht?
          Klicken Sie bitte hier...   Was ist Sozialgeld?
          Klicken Sie bitte hier...   Wer ist der Träger der Grundsicherung?

Fragen und Antworten zu „1-Euro-Jobs“

          Klicken Sie bitte hier...   Was ist ein „1-Euro-Job“?
          Klicken Sie bitte hier...   Warum bekomme ich nur 1 Euro pro Stunde?
          Klicken Sie bitte hier...   Wie viele Stunden umfasst die wöchentliche Arbeitszeit?
          Klicken Sie bitte hier...   In welchen Bereichen werden „1-Euro-Jobs“ angeboten?
          Klicken Sie bitte hier...   Wie kann ich mich um einen „1-Euro-Job“ bewerben?

Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld II

          Klicken Sie bitte hier...   Was bedeutet Arbeitslosengeld II?
          Klicken Sie bitte hier...   Wie und wo muss Arbeitslosengeld II beantragt werden?
          Klicken Sie bitte hier...   Wer ist erwerbsfähig?
          Klicken Sie bitte hier...   Wer ist hilfebedürftig?
          Klicken Sie bitte hier...   Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
          Klicken Sie bitte hier...   Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
          Klicken Sie bitte hier...   Wer gilt als alleinstehend?
          Klicken Sie bitte hier...   Wer gilt als alleinerziehend?
          Klicken Sie bitte hier...   Welche Wohnungsgröße ist angemessen?
          Klicken Sie bitte hier...   Werden die Heiz– und Nebenkosten übernommen?
          Klicken Sie bitte hier...   Wie lange wird Arbeitslosengeld II gezahlt?
          Klicken Sie bitte hier...   Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?
          Klicken Sie bitte hier...   Wird Arbeitslosengeld II im Krankheitsfall weitergezahlt?

Fragen und Antworten zur Arbeitsvermittlung

          Klicken Sie bitte hier...   Was ist ein Profiling?
          Klicken Sie bitte hier...   Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?
          Klicken Sie bitte hier...   Was sind Eigenbemühungen?
          Klicken Sie bitte hier...   Wie weise ich die Eigenbemühungen nach?
          Klicken Sie bitte hier...   Wie viele Eigenbemühungen muss ich leisten?




Muss ich jede Arbeit annehmen?

Jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige muss grundsätzlich jede Art von Arbeit annehmen, zu der er in der Lage ist. Er muss dem entsprechend auch an ihm angebotenen Maßnahmen teilnehmen wie z.B. einer Arbeitsgelegenheit. Dies gilt nicht für Arbeiten mit sittenwidrigen Arbeitsbedingungen bzw. Entlohnungen. Als sittenwidrig gilt ein Lohn, der ca. 30 Prozent unter dem ortsüblichen Tarif liegt. Weitere Ausnahmen gelten, z.B. bei der Pflege eines Angehörigen oder während der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren.

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Was bedeutet die Mitwirkungspflicht?

Bei Beantragung bzw. Erhalt von Arbeitslosengeld II sind Sie verpflichtet alles anzugeben, was Einfluss auf den Leistungsbezug hat. Weiterhin sind sie verpflichtet sich selbständig zu bemühen die Erwerbslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützen.

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Was ist Sozialgeld?

Sozialgeld ist eine finanzielle Hilfeleistung, die nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben.

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Wer ist der zuständige Träger der Gundsicherung?

Falls Sie Ihren Wohnsitz in Hagen haben ist der zuständige Träger der Grundsicherung die Arbeitsgemeinschaft Hagen, die gemeinsam von der Agentur für Arbeit Hagen und der Stadt Hagen als kommunalem Träger eingerichtet worden ist.

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Was ist ein „1-Euro-Job“?

Ein „1-Euro-Job“ ist eine sogenannte Arbeitsgelegenheit, die einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II durch den Träger der Grundsicherung (hier: ARGE-Hagen) angeboten wird. Voraussetzung für diese Arbeiten ist, dass sie zusätzlich eingerichtet werden und im öffentlichen Interesse liegen. Das Ziel dieser Arbeitsgelegenheiten ist es die Chancen der teilhabenden Menschen auf eine dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben zu erhöhen und bei Eignung direkt zu ermöglichen. Das Entgelt daraus wird anrechnungsfrei, zusätzlich zum Arbeitslosengeld II als Aufwandsentschädigung ausgezahlt.

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Warum bekomme ich nur 1 Euro pro Stunde?

Bei einer Arbeitsgelegenheit wird kein Arbeitsentgelt oder Lohn gezahlt sondern eine Aufwandsentschädigung für den Mehraufwand da es sich um eine gemeinnützige zusätzliche Arbeit handelt. Ein „1-Euro-Job“ gilt nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Daher wird das
Arbeitslosengeld II während der Beschäftigung weitergezahlt.

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Wie viele Stunden umfasst die wöchentliche Arbeitszeit?

Die wöchentliche Arbeitszeit während der Ausübung einer
Arbeitsgelegenheit beträgt zwischen 15 und 30 Stunden.

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In welchen Bereichen werden „1-Euro-Jobs“ angeboten?

Arbeitsgelegenheiten sind in vielen gemeinnützigen und öffentlichen Bereichen eingerichtet worden. So z.B. bei karitativen Einrichtungen wie Altenpflege und Kinderbetreuung, im Verwaltungsbereich öffentlicher Ämter, im Garten –und Landschaftsbau und Forst.

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Wie kann ich mich um einen „1-Euro-Job“ bewerben?

Wenn Sie sich für eine Arbeitsgelegenheit interessieren wenden Sie sich an Ihren zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager. Er wird mit Ihnen Einsatzmöglichkeit und Ort individuell festlegen.

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Was bedeutet Arbeitslosengeld II?

Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte finanzielle Hilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es vereinigt seit dem 01.01.2005 die beiden bis dahin verschiedenen Hilfeleistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Es wird zur Sicherung des Lebensunterhaltes an Personen gezahlt, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Zuzüglich können die Kosten für eine angemessene Unterkunft sowie die Heizkosten übernommen werden.

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Wie und wo muss Arbeitslosengeld II beantragt werden?

Den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung (Hier: ARGE-Hagen) persönlich stellen. Sie erhalten dann ein entsprechendes Antragsformular, das Sie ausgefüllt wieder einreichen. Falls Sie vorher Arbeitslosengeld I erhalten haben wird Ihnen ein Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht automatisch zugesandt. Im Beendigungsschreiben Ihres Arbeitslosengeldes werden Sie auf die Antragstellung bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung hingewiesen.

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Wer ist erwerbsfähig?

Nach §8 (1) SGB II ist jemand erwerbsfähig, der nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

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Wer ist hilfebedürftig?

Hilfebedürftig ist eine Person, die nicht im Rahmen ihrer
Bedarfsgemeinschaft für ihren Lebensunterhalt sorgen kann.

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Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?

Hierzu gehören:

1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,

2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,

3. als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

a) der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

b) der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,

c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,

4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.


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Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.

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Wer gilt als allein stehend?

Als alleinstehend gilt wer alleine lebt oder in einer Wohngemeinschaft lebt und unverheiratet ist.

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Wer gilt als alleinerziehend?

Allein erziehend sind Personen, die allein stehend sind, mit einem oder
mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben und allein für die Erziehung sorgen.

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Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Angemessenheit bedeutet hier, dass auf jedes Familienmitglied ein Wohnraum ausreichender Größe entfällt. Durchschnittlich können die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen betrachtet werden:

1 Person ca. 45 - 50 qm
2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume

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Werden die Heiz -und Nebenkosten
für die Mietwohnung übernommen?

Ja, sie werden in Höhe der tatsächlichen Kosten gezahlt, wenn sie angemessen sind. Im Fall der Heizkosten werden sie in Relation zur Wohnungsgröße gesehen.

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Weil lange wird Arbeitslosengeld II gezahlt?

Das Arbeitslosengeld II wird grundsätzlich für 6 Monate bewilligt. Wie bei der Erstbewilligung wird auch bei der Fortzahlungsbewilligung das Vorliegen der Voraussetzungen für die Hilfebedürftigkeit geprüft. Jede Änderung dieser Voraussetzungen ist der ARGE-Hagen zu melden. Dies
kann z.B. zusätzlich erzieltes Einkommen, Arbeitsaufnahme aber auch eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit sein.

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Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?

Sie erhalten die Leistungen auf Ihr Konto überwiesen. Die Scheckauszahlung der Leistungen ist in der Regel kostenpflichtig. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie kein Girokonto eröffnen können (Vorlage einer Bescheinigung der Bank). Das Arbeitslosengeld II wird am Monatsanfang ausgezahlt. Dies gilt es z.B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen.

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Wird Arbeitslosengeld II im Krankheitsfall weitergezahlt?

Wenn Sie krank sind müssen Sie eine durch Ihren Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgehend bei der ARGE vorlegen. Das Arbeitslosengeld II wird in diesem Fall zunächst weitergezahlt. Die zuständige Krankenkasse entscheidet in der Folgezeit ob und wann ein
Krankengeldanspruch besteht.

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Was ist ein Profiling?

Ein Profiling ist eine schriftliche, individuelle Abbildung der Fähigkeiten und Kenntnisse eines Bewerbers (Bewerberprofil), die von dem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager in der Regel während der Erstberatung angefertigt wird.

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Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Eine Eingliederungsvereinbarung ist eine rechtlich verbindliche, schriftliche Vereinbarung, die zwischen dem Träger der Grundsicherung (hier: die ARGE-Hagen) und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen abgeschlossen wird. Darin wird ein individueller Fahrplan erforderlicher Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die jeweiligen Pflichten festgehalten. Sie gilt in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten.

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Was sind Eigenbemühungen?

Eigenbemühungen sind alle Aktivitäten, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unternimmt, um wieder in Arbeit zu kommen und seine Hilfebedürftigkeit sowie die seiner Bedarfsgemeinschaft zu beenden. Dazu gehören z.B. schriftliche Initiativbewerbungen, Bewerbungen auf Stellenangebote der ARGE, telefonische Bewerbungen bei möglichen Arbeitgebern oder Trägern und persönliche Vorsprachen.

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Wie weise ich die Eigenbemühungen nach?

Als Beleg für Ihre Aktivität gelten alle schriftlich dokumentierten Nachweise wie z.B., die Bewerbungsanschreiben, Bestätigungsschreiben der Arbeitgeber, Absagen durch die Arbeitgeber, Zeitungsausschnitte mit den Stellenangeboten, eine Liste mit telefonischen Kontakten unter Nennung des Arbeitgebers bzw. Ansprechpartners. Alle Eigenbemühungen sollten Sie übersichtlich in einer Liste zusammenfassen und diese im Beratungsgespräch mit den Nachweisen vorlegen.

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Wie viele Eigenbemühungen muss ich leisten?

Der Umfang Ihrer Eigenbemühungen wird in der Regel in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt, die Sie mit Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager in einem Beratungsgespräch abschließen. Unabhängig von einer bestimmten Anzahl ist jede nachgewiesene Aktivität zur Erlangung eines Arbeitsplatzes ein positives Beispiel für Ihren Willen die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

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