Arbeitsuchende - Förderleistungen

Arbeitsuchende – Förderleistungen...

Für die Arbeitsuchenden steht folgende breite Palette von Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die passend im Verlauf des Eingliederungsprozesses gewährt werden können. Dazu gehören z.B.:


Vermittlungsbudget

Die Arbeitsvermittler/ Fallmanager haben durch das Vermittlungsbudget die Möglichkeit, die bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung entstandenen erforderlichen Kosten zu erstatten.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,

2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,

4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder

5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

unterstützen.

Einstiegsgeld (ESG)

Zur Förderung der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit kann für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen ein Einstiegsgeld gewährt werden. Dieses Einstiegsgeld kann gezahlt werden, wenn trotz des erzielten Einkommens weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht. Bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit hauptberuflichen Charakter kann es zum vorübergehenden Ausgleich des dabei entstehenden Mehraufwandes dienen.

          •   Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an
          •   ihren zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager...


Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)

Zur Wiedereingliederung in das Berufsleben kann die ARGE-Hagen die notwendige Weiterbildung fördern wenn die Maßnahme und deren Träger von einer fachkundigen Stelle zugelassen sind. Die Ausgabe des notwendigen Bildungsgutscheins setzt voraus, dass eine persönliche Beratung mit dem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager stattgefunden hat. Dabei werden u.a. die Voraussetzungen für die Übernahme der Lehrgangs –und Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung sowie die Kinderbetreuungskosten geprüft für die der Bildungsgutschein eine Zusicherung darstellt.

          •   Weitere Informationen finden sich im „Merkblatt 6 - Förderung der beruflichen Weiterbildung“.
          •   Eine aktuelle Auswahl an Bildungsangeboten befindet sich im Bereich Träger/Bildungsangebote.


Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben können körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Personen erhalten. Wer als anspruchsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch II an einer Bildungsmaßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation teilnimmt, erhält während der Teilnahme das Arbeitslosengeld II weitergezahlt. Zusätzlich werden auch die Teilnahmekosten weitergezahlt.

Zu den vorgenannten Maßnahme zählen auch behindertenspezifische Lehrgänge zur beruflichen Ausbildung oder zur Berufsvorbereitung sowie Maßnahmen im Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen.

          •   Nähere Informationen erhalten Sie von dem zuständigen
          •   Berater im Bereich für Rehabilitanden und Schwerbehinderte der ARGE-Hagen
          •   Merkblatt 12 „Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben“

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