| Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II |
Arbeitsuchende – Arbeitslosengeld II... Die Grundsicherung für Arbeitsuchende setzt sich aus der Regelleistung für die einzelnen Personen einer Bedarfsgemeinschaft sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Zusätzlich können einmalige Beihilfen oder Mehrbedarfe im Einzelfall bewilligt werden.
Für den Antrag ausschlaggebend ist, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Das Arbeitslosengeld II ist eine Leistung die allein aus Steuermitteln finanziert wird. Sie wird nur auf Antrag und in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus.
Die Leistungen nach dem SGB II umfassen:
• Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige
• Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige
• Leistungen für Mehrbedarf beim Lebensunterhalt
• Kosten der Unterkunft und Nebenkosten soweit diese angemessen sind
Einmalige Leistungen für:
• Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
• Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
• mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,
• soweit nicht von der Regelleistung umfasst
Das Arbeitslosengeld II ist eine individuelle Leistung, die die persönlichen Lebensumstände im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (z.B. Umzug, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug des Partners/der Partnerin, Änderungen beim Einkommen und Vermögen usw.) umgehend an Ihren persönlichen Ansprechpartner/Sachbearbeiter.
Wichtiger Hinweis: Flyer "Arbeitslosengeld II bei Ortsabwesenheit" als PDF-Dokument...
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